Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Produkten und dem Service im Sanitätshaus Erfurt. Unser Ziel ist es, Ihnen umfassende Informationen zu bieten, damit Sie mit Vertrauen wählen können. Ob Sie Fragen zu unseren maßgeschneiderten orthopädischen Lösungen oder unserem vielfältigen Sortiment an medizinischen Hilfsmitteln haben, hier sind Sie richtig. Wie können wir Ihnen helfen, Ihre Gesundheit und Mobilität zu verbessern?

Sie vereinbaren einen Termin in unserem Sanitätshaus. In einem ausführlichen Beratungsgespräch werden alle weiteren Schritte mit ihnen besprochen.

Für jedes verordnungsfähige Hilfsmittel übernimmt die GKV die Kosten. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung von mindestens 5€ und höchstens 10€, bzw. 10% des Festbetrages sind von ihnen zu leisten.

Die wirtschaftliche Aufzahlung ist eine freiwillige Beteiligung des Versicherten an den Kosten der Hilfsmittelversorgung. Die GKV übernimmt in den meisten Fällen die Kosten für ein Standardprodukt. Entscheiden sie sich für ein komfortableres Produkt, ist die Kostendifferenz von ihnen zu leisten.

Bei medizinischer Notwendigkeit bieten wir Hausbesuche in Erfurt und Umgebung nach Terminabsprache an.

Ein Termin ist nicht zwingend notwendig. Um ihnen jedoch unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige Terminvereinbarung hilfreich.

Nach vorheriger Absprache ist es möglich ein Rezept per Fax oder E-Mail an uns zusenden. Jedoch muss das Rezept in jedem Fall im Original nachgereicht werden.

Ein vertrauensvoller Umgang mit ihren Daten ist für uns selbstverständlich. Die Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, benötigen wir ihre Zustimmung. Hierzu ist die Unterzeichnung einer von uns bereitgestellten Patientenerklärung notwendig.

Als erstes ihre Daten: Name, Geburtsdatum und Adresse, Versichertennummer und Krankenversicherung. Als nächstes folgt eine klare Beschreibung des verschriebenen Hilfsmittels, einschließlich Art und Menge. Wenn möglich, sollte auch die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels und eine 7-stellige Hilfsmittelnummer angegeben werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Weiterhin die medizinische Diagnose oder der Grund, warum das Hilfsmittel benötigt wird. Auch Arztstempel und -unterschrift sowie das Verordnungsdatum dürfen nicht fehlen. Ab dem Verordnungsdatum ist das Rezept für 28 Tage gültig.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Sie können keine Antwort auf Ihre Frage finden? Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung und wir lösen auch Ihr Problem!

  • 0361 676 591 22

  • info@sanitaetshauserfurt.de